Sehr geehrter Herr Karsten,
zunächst vielen Dank für Ihren Blogeintrag. Üblicher Weise beträgt die Aufbewahrungsfrist für die Bauunterlagen unserer Kunden nur 10 Jahre. Da SchwörerHaus einen eigenen Modernisierungsservice hat archivieren wir auch wichtige Bauunterlagen – wie zum Beispiel die Baugesuchpläne länger. Gerne prüfen wir für Sie, ob wir das Baugesuch für das Haus aus 1986 noch vorliegen haben. Aus Datenschutzgründen müssten wir dazu allerdings die Freigabe vom heutigen Eigentümer haben.
Viele Grüße
Helmut Maier