@ Werner Sch.
In den Jahren hat sich sowohl bauphysikalisch, als auch von den technischen Vorschriften einiges verändert.
Richtig ist, dass die Kaminfegerverordnung seit ca. 4 -5 Jahren eine Unterdruckabsicherung in Verbindung mit Kaminöfen und WGT verlangt.
Wir als SchwörerHaus haben seit Einführung dieser Auflage einen Unterdruckwächter im Programm (Fabrikat LEDA LUC).
Dieser Wächter ist vom DIBT zugelassen und meldet, wenn ein Unterdruck > 4 Pa im Aufstellraum des Kaminofens ansteht. Außerdem wird im Fehlerfall die Abluft der WGT vom Unterdruckwächter abgeschalten, so dass von der WGT nur noch Zuluft zugeführt wird.
Ein Nachrüsten ist m.M. grundsätzlich möglich, z.B. über unseren Modernisierungs-Service.