Hallo Herr Maier,
wie lange gilt den die Meldepflicht. Demnächst wird unser Haus auch von der Frima Schwörer aufgestellt. Den Innenausbau erledigt ebenfalls die Firma Schwörer. Soweit habe ich das der BG BAu auch schon gemeldet. Ist die Meldepflicht mit der Hausübergabe oder dem Einzug erledigt. Muss ich arbeiten die danach anfallen (den Garten wollen wir selbst gestalten unter Mithilfe meines Bruders und Vaters) der BG BAu noch melden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald