Hallo Harald,
da Sie bereits Ihre Meldepflicht erfüllt haben, ist aus unserer Wahrnehmung keine weitere Meldung notwendig bzw. müssen die Gartenarbeiten nicht gemeldet werden.
Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen möchten, raten wir die BG hierzu nochmal zu befragen.
Viele Grüße
Carolin Baisch