Sehr geehrter Her Hiller,
für eine Absturzsicherung benötigen Sie zugelassene Halterungen. Aber weil man wärmebrückenoptimierte und damit gedämmte Laibungen ausführt und nicht wie früher die Laibung direkt verputzt, hat man an besagter Stelle eine weiche Zwischensicht. Die klassischen Glashalter haben zwar eine Zulassung für absturzsichernde Verglasungen, jedoch sind diese auf einen festen Untergrund zu befestigen. Mit einer Dämmlage ist das schon nicht mehr der Fall. Des Weiteren haben wir dort die Rollladenführungsschiene. Außerhalb der Schiene liegt der Putzträger, in welcher keine Befestigung vorgenommen werden kann. Innerhalb der Schiene, direkt vor dem Fenster wäre zwar Platz, jedoch greift wieder oben aufgeführter Sachverhalt. Auch ist dieser Platz zw. der Führungsschiene und dem Fenster für den Raffstore vorgesehen, denn die Lamellen benötigen den Platz, wenn diese waagerecht gestellt werden wollen.
Sieht man von dem allem ab, würde sich bei einem Sturz auf die Glasscheibe diese nach außen biegen und die Glashalter sich verdrehen. Die Gefahr, dass die Glasplatte herausspringt oder der Glashalter infolge der Verdrehung versagt, ist zu hoch. Bei einem Stahlgeländer wäre man nahezu verwindungssteif.
Deshalb führen wird diese Ausführung nicht im Programm.
Wenn Sie die Absturzsicherung für sich in Erwägung ziehen, bitte immer im Wissen darüber, dass die Laibung nicht als feste Verbindung geeignet ist.
Eine Eigenleistung geht immer von der Idee, über die Planung bis zur Ausführung und letztlich mit Gewährleistung und vor allem mit Haftungsübernahme. Es ist einfach so, dass wir Ihnen keine Abmessungen geben können, da dies von der Zulassung des von Ihnen zu wählendem Befestigungssystem abhängt.
Mit besten Grüßen
Manfred Hölz