Hallo Thomas M.,
bei einem Glattstrich unterscheidet man zwischen einem Verbundestrich und einem Glattstrich auf Trennlage. Bei Verbundestrichen muss mittels einer Haftbrücke (chemisch modifizierter Stoff zum Einstreichen) der Verbund hergestellt werden, dann reichen 2 – 3 cm Schichtstärke. Diese Lösung wird m.E. nur gewählt, wenn Anschlußhöhen im Raum zwingend eingehalten werden müssen – z.B. Treppenanschlüsse, Türhöhen usw. Aber die Regel ist der Glattstrich auf Trennlage, also normale PE-Folie einlegen. Das bedingt eine Schichtstärke von 4 – 5 cm. Beim Abbinden zieht sich der Zement zusammen, er schwindet. Das erzeugt Reibungskräfte zum Untergrund. Wenn der Verbund gut ist, hält der Glattstrich und reist nicht. Auf einer Trennlage wird planmäßig die Reibung stark reduziert und so kann der Glattschrich schwinden, ohne zu reißen. Die PE-Folie hat keinerlei abdichtende Funktion, sie dient “nur” als Trennlage. Bei WU-Kellern erlauben wir keinen beheizten Ausbau, da die Fachpresse und -literatur die Dampfdiffusion von im Wasser stehenden Kellern immer wieder mit Feuchteschäden in Verbindung bringt. Deshalb raten wir dringend von Dämmlagen ab. Falls Sie im Keller eine Werkstatt haben (wollen), empfiehlt sich vor der Werkbank eine Holzplatte auf dem Glattstrich – Holz ist bekanntlich ein “warmer Baustoff” und sorgt für weniger kalte Füße.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hölz